im Ferienhof Hoffmann sagen wir wieder ab dem 19. Mai!
Die Freude ist riesengroß, endlich dürfen wir unsere Türen wieder öffnen und unser Haus mit Leben füllen.
Anbei senden wir euch die ersten Details zu den Öffnungsschritten am 19. Mai, Infos zur Anreise, Testen usw.:
Für Beherbergungsbetriebe gelten folgende Regeln:
- Gäste müssen bei der Anreise neben der üblichen Registrierung ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankungen vorweisen – zudem werden auch Tests vor Ort möglich sein.
- Nach der Anreise wird der Gast während des Aufenthalts bei Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen im Hotel jeden 2. Tag einen kontrollierten Selbsttest durchführen müssen.
- 2 Meter Mindestabstand zwischen den Gästegruppen ist einzuhalten
- FFP2-Masken-Pflicht für Gäste beim Betreten von allgemein zugänglichen Bereichen (z.B. Lobby)
- Eng anliegender Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter im direkten Kundenkontakt, wenn wöchentlich ein negativer Testnachweis erbracht werden kann – sonst FFP2-Masken-Pflicht
- Verköstigung von Gästen analog zu Regelungen der Gastronomie
- Wellnessbetrieb analog zu Regelungen Wellness-Freizeiteinrichtungen
- Verpflichtendes Präventions-/ Hygienekonzept und COVID-19-Beauftragte
Für Gastronomiebetriebe gelten folgende Regeln:
- Gäste müssen ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankungen vorweisen – zudem werden auch Tests vor Ort möglich sein.
- Wie im Vorjahr schon in einigen Bundesländern, wird es eine bundesweite Registrierungspflicht für Gäste geben
- Gastronomiebetriebe können Innen- und Außenbereiche öffnen
- Im Innenbereich darf die Konsumation nur im Sitzen erfolgen
- Maximal 4 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder) pro Besuchergruppe sind zulässig – ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte.
- Im Außenbereich sind maximal 10 Erwachsene zulässig
- Auf- und Sperrstunde ist vorerst auf 05.00 bzw. 22.00 Uhr festgelegt
- Zwischen den Personen fremder Tische muss ein Mindestabstand von
2 Metern eingehalten werden - Selbstbedienung sowie Buffets sind unter Berücksichtigung besonderer hygienischer Vorkehrungen zulässig
- Keine Konsumation von Speisen und Getränken in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle
- FFP2-Masken-Pflicht für Gäste, ausgenommen während des Verweilens am Verabreichungsplatz
- Eng anliegender Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeiter im direkten Kundenkontakt, wenn wöchentlich ein negativer Testnachweis erbracht werden kann – sonst FFP2-Masken-Pflicht
- Verpflichtendes Präventions-/ Hygienekonzept und COVID-19-Beauftragter
(c) sichere Gastfreundschaft
weiter Infos dazu finden Sie unter hier
Freun uns auf ein gesundes Herzliches Willkommen/ Wiedersehen und einen wunderschönen Sommer mit euch!
Mit lieben Grüßen aus dem Ferienhof Hoffmann… eure Limaruttis